Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit Nürnberg

Als externe Sicherheitsfachkraft (SiFa) übernehme ich die gesetzlich vorgeschriebene Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 für KMU in Süddeutschland. Ich unterstütze Sie beim Aufbau einer maßgeschneiderten Arbeitsschutzorganisation und begleite Sie bei sicherheitstechnischen Entscheidungen.

Sämtliche Dienstleistungen – vom Erstgespräch bis hin zur Nachbereitung -biete ich sowohl in deutscher als auch englischer Sprache an. / My full range of services — from the initial consultation to follow-up sessions — can be provided in both German and English.

Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in Nürnberg: Flexibel, rechtssicher und effizient

Ich unterstütze KMU aus Süddeutschland bei der strukturierten Umsetzung ihrer Arbeitsschutzorganisation – von Gefährdungsbeurteilungen über Betriebsbegehungen bis hin zur Beratung im laufenden Betrieb. Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit biete ich eine praxisnahe Beratung, individuelle Betreuung und wirtschaftlich zielführende Lösungen für Ihren Betrieb.

Mein Name ist Marc Regensburger. Mit über 10 Jahren Erfahrung in Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Krisenprävention sowie Brand- und Explosionsschutz verbinde ich technisches Know-how mit betriebswirtschaftlichem Verständnis und internationaler Projekterfahrung.

Warum eine externe Sicherheitsfachkraft Ihr Unternehmen voranbringt

Rechtssicherheit

Rechtssichere Betreuung nach ASiG & DGUV Vorschrift 2.

Neutralität und Expertise

Externe Fachkräfte beurteilen die Situation in Ihrem Betrieb objektiv und verfügen über branchenübergreifende Expertise, die neue Perspektiven einbringt.

Direkter Ansprechpartner statt wechselnde Zuständigkeiten

Schnellere Abstimmung und weniger Reibungsverluste im Alltag.

Leistungen

Rundum sicher – so unterstütze ich Sie als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Sicherheitstechnische Betreuung & Beratung

Ich übernehme die ganzheitliche sicherheitstechnische Betreuung gemäß ASiG und DGUV Vorschrift 2 – auf Wunsch auch als Unterstützung Ihrer internen Fachkraft für Arbeitssicherheit. Im Rahmen dieser Betreuung führe ich regelmäßige sicherheitstechnische Begehungen durch, berate Führungskräfte und begleite Sie bei Audits. Durch die Betreuung schaffen wir die Grundlage für einen dauerhaft sicheren und gesetzeskonformen Betrieb.

Analyse und Auditierung Ihrer Sicherheitsstrukturen

Im Rahmen einer gründlichen Bestandsaufnahme analysiere ich Ihre bestehenden Unterlagen, Prozesse und Sicherheitsstandards, um Optimierungspotenziale zu erkennen. Dazu gehören Lärmmessungen, Bewertungen der Ergonomie, Prüfung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und die systematische Auswertung von Arbeitsunfällen. Auf Basis dessen entsteht eine Entscheidungsgrundlage für gezielte Verbesserungen in Ihrer Sicherheitsorganisation.

Gefährdungsbeurteilung und Prävention

Ein zentraler Bestandteil meiner Arbeit ist die Erstellung, Aktualisierung und Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen. Dabei identifiziere und bewerte ich bestehende Risiken, entwickle passende Schutzmaßnahmen und dokumentiere sämtliche Schritte rechtssicher.
Regelmäßige Arbeitsplatzbegehungen sowie die enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten stellen sicher, dass Sicherheit und Gesundheitsschutz fester Bestandteil Ihres Arbeitsalltags werden.

Schulung für eine verbesserte Sicherheitsstruktur

Ich führe praxisorientierte Schulungen und Unterweisungen zu relevanten Arbeitsschutzthemen durch – von ergonomischem Verhalten über die richtige Nutzung von PSA bis hin zur sicheren Arbeitsplatzgestaltung. Ich begleite Sie zudem bei der Durchführung von ASA-Sitzungen und fördere die Kommunikation zwischen allen Beteiligten. Dadurch entsteht ein Verantwortungsgefühl für Sicherheit, das langfristig die Unternehmenskultur stärkt.

Preisübersicht

Die Preise für meine Dienstleistungen als externe SiFa.

65€/Stunde*

Bis 10 Mitarbeiter

75€/Stunde*

Ab 10 Mitarbeiter

*Alle Preise sind zzgl. MwSt. und für regionale Unternehmen. Keine Berücksichtigung von Spesen.

Meine Leistungen nach Unternehmensgröße

Bis 10 Beschäftigte

Kleinbetriebe können zwischen Regelbetreuung und bedarfsorientierter Betreuung wählen. Bei der Regelbetreuung erfolgt die Unterstützung je nach Gefährdungslage. Die alternative Betreuung kombiniert Online-Schulung und externe Beratung bei Bedarf.

10 bis 50 Beschäftigte

Regelbetreuung oder alternative Betreuung. Die Regelbetreuung besteht aus Grundbetreuung und betriebsspezifischem Teil, die in Absprache mit der Fachkraft vereinbart werden. Die alternative Betreuung erfolgt bedarfsabhängig, z. B. nach Schulungen oder besonderen Ereignissen.

Über 50 Beschäftigte

Für größere Betriebe gilt ausschließlich die Regelbetreuung. Sie umfasst die Grundbetreuung (laufende Maßnahme) und betriebsspezifische Betreuung. Diese wird jährlich überprüft und individuell an betriebliche Risiken angepasst.

Der Ablauf

So läuft die Zusammenarbeit ab.

Schritt Eins: Analyse/Planung

Zu Beginn erfolgt ein persönliches Gespräch, in dem Anforderungen, Risiken und bestehende Maßnahmen besprochen werden. Auf dieser Basis erstelle ich einen individuellen Betreuungsplan und aktualisiere die Gefährdungsbeurteilungen.

Schritt Zwei: Umsetzung

Die vereinbarten Schutzmaßnahmen werden gemeinsam umgesetzt – organisatorisch, technisch oder prozessbezogen. Parallel dazu schule ich Ihre Mitarbeitenden, um Sicherheitsbewusstsein und Eigenverantwortung zu fördern.

Schritt drei: Abschluss

Regelmäßige Begehungen und Audits sichern die Wirksamkeit der Maßnahmen. Alle Ergebnisse werden rechtssicher dokumentiert sowie kontrolliert und bei Bedarf an neue gesetzliche Anforderungen angepasst.

Auf Wunsch und falls möglich, kann die Kommunikation auch online stattfinden.

Häufige Fragen zu gesetzlichen Grundlagen

Wichtiges zur gesetzlichen Grundlage für Arbeitssicherheit (kann und soll keine individuelle Rechtsberatung ersetzen).

Ist Arbeitssicherheit für mich Pflicht?

Sobald Sie mindestens einen Mitarbeiter beschäftigen, sind Sie nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie der DGUV Vorschrift 2 verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu engagieren.

Bekomme ich eine Strafe, wenn ich mich nicht um den Arbeitsschutz kümmere?

Laut Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 2 ist der Arbeitsschutz verpflichtend. Fehlende Umsetzung kann zu Bußgeldern, Beschäftigungsverboten oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen bei Arbeitsunfällen führen.

Gezielte Unterstützung für Ihre interne Fachkraft

Eine externe Sicherheitsfachkraft ergänzt Ihre interne SiFa, wenn zusätzliche Expertise, objektive Bewertungen oder flexible Kapazitäten benötigt werden.

Bedenken wie fehlende Betriebskenntnis oder Reaktionszeiten werden durch strukturierte Einarbeitung, feste Ansprechpartner und klare Abläufe aufgefangen. Gleichzeitig entfällt interner Schulungs- und Vertretungsaufwand – bei planbaren Kosten und nachweislicher Fachkompetenz.

Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch

0 1516 7274178

mail.arbeitssicherheit@web.de