
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit Nürnberg
Als externe Sicherheitsfachkraft (SiFa) übernehme ich die gesetzlich vorgeschriebene Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 für KMU in Süddeutschland. Ich unterstütze Sie beim Aufbau einer maßgeschneiderten Arbeitsschutzorganisation und begleite Sie bei sicherheitstechnischen Entscheidungen.

Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in Nürnberg
Mein Name ist Marc Regensburger. Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit mit über 10 Jahren Erfahrung biete ich eine praxisnahe Beratung, individuelle Betreuung und wirtschaftlich zielführende Lösungen für Ihren Betrieb.
Was mich auszeichnet
Rechtssicherheit
Umsetzung aller Maßnahmen im Einklang mit geltenden Richtlinien.
Schnelle Abstimmung
Entscheidungen ohne Umwege über mehrere Ebenen.
Fester Ansprechpartner
Direkter Kontakt statt wechselnde Zuständigkeiten.
Transparenz und Planbarkeit
Transparenz bzgl. Kosten und Dokumentation.
Erfahrung
Branchenübergreifende Expertise – von Industrie bis Event.
Betriebsnähe
Lösungen, die im praktischen Betriebsalltag auch funktionieren.
Leistungen
Rundum sicher – so unterstütze ich Sie als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Sicherheitstechnische Betreuung & Beratung
Ich übernehme die ganzheitliche sicherheitstechnische Betreuung gemäß ASiG und DGUV Vorschrift 2 – auf Wunsch auch als Unterstützung Ihrer internen Fachkraft für Arbeitssicherheit. Im Rahmen dieser Betreuung führe ich regelmäßige sicherheitstechnische Begehungen durch, berate Führungskräfte und begleite Sie bei Audits. Durch die Betreuung schaffen wir die Grundlage für einen dauerhaft sicheren und gesetzeskonformen Betrieb.
Gefährdungsbeurteilung und Prävention
Ein zentraler Bestandteil meiner Arbeit ist die Erstellung, Aktualisierung und Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen. Dabei identifiziere und bewerte ich bestehende Risiken, entwickle passende Schutzmaßnahmen und dokumentiere sämtliche Schritte rechtssicher.
Regelmäßige Arbeitsplatzbegehungen sowie die enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten stellen sicher, dass Sicherheit und Gesundheitsschutz fester Bestandteil Ihres Arbeitsalltags werden.
Orientierende
Messungen
Ich führe orientierende Messungen von Lärm und Beleuchtung direkt vor Ort durch und unterstütze Unternehmen dabei, potenzielle Belastungen frühzeitig zu erkennen. Die Ergebnisse werden praxisnah bewertet und dienen als Grundlage, um Maßnahmen gemäß Arbeitsstättenverordnung und weiteren relevanten Vorgaben abzuleiten. So lassen sich Arbeitsbedingungen gezielt verbessern und gesetzliche Anforderungen erfüllen.
Schulung für eine verbesserte Sicherheitsstruktur
Ich führe praxisorientierte Schulungen und Unterweisungen zu Arbeitsschutzthemen durch – von ergonomischem Verhalten über die richtige Nutzung von PSA bis hin zur sicheren Arbeitsplatzgestaltung. Ich begleite Sie zudem bei der Durchführung von ASA-Sitzungen und fördere die Kommunikation zwischen allen Beteiligten. Dadurch entsteht ein Verantwortungsgefühl für Sicherheit, das langfristig die Unternehmenskultur stärkt.
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit Kosten
Die Preise für meine Dienstleistungen als externe SiFa.
65€/Stunde*
Bis 10 Mitarbeiter
75€/Stunde*
Ab 10 Mitarbeiter
*Alle Preise sind zzgl. MwSt. und für regionale Unternehmen. Keine Berücksichtigung von Spesen.
Meine Leistungen nach Unternehmensgröße
Bis 10 Beschäftigte
Kleinbetriebe können zwischen Regelbetreuung und bedarfsorientierter Betreuung wählen. Bei der Regelbetreuung erfolgt die Unterstützung je nach Gefährdungslage. Die alternative Betreuung kombiniert Online-Schulung und externe Beratung bei Bedarf.
10 bis 50 Beschäftigte
Regelbetreuung oder alternative Betreuung. Die Regelbetreuung besteht aus Grundbetreuung und betriebsspezifischem Teil, die in Absprache mit der Fachkraft vereinbart werden. Die alternative Betreuung erfolgt bedarfsabhängig, z. B. nach Schulungen oder besonderen Ereignissen.
Über 50 Beschäftigte
Für größere Betriebe gilt ausschließlich die Regelbetreuung. Sie umfasst die Grundbetreuung (laufende Maßnahme) und betriebsspezifische Betreuung. Diese wird jährlich überprüft und individuell an betriebliche Risiken angepasst.
Der Ablauf
So läuft die Zusammenarbeit ab.
1
Schritt Eins: Analyse/Planung
Zu Beginn erfolgt ein persönliches Gespräch, in dem Anforderungen, Risiken und bestehende Maßnahmen besprochen werden. Auf dieser Basis erstelle ich einen individuellen Betreuungsplan und aktualisiere die Gefährdungsbeurteilungen.
2
Schritt Zwei: Umsetzung
Die vereinbarten Schutzmaßnahmen werden gemeinsam umgesetzt – organisatorisch, technisch oder prozessbezogen. Parallel dazu schule ich Ihre Mitarbeitenden, um Sicherheitsbewusstsein und Eigenverantwortung zu fördern.
3
Schritt drei: Abschluss
Regelmäßige Begehungen und Audits sichern die Wirksamkeit der Maßnahmen. Alle Ergebnisse werden rechtssicher dokumentiert sowie kontrolliert und bei Bedarf an neue gesetzliche Anforderungen angepasst.
Auf Wunsch und falls möglich, können die Kommunikation und Teilleistungen auch online erfolgen.
Checkliste: Das wird in Ihrem Unternehmen geprüft
Um einen genaueren Einblick in unsere tägliche Arbeit zu bekommen, haben wir nachfolgend eine Checkliste, was unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen prüft.
Häufige Fragen zu gesetzlichen Grundlagen
Wichtiges zur gesetzlichen Grundlage für Arbeitssicherheit (kann und soll keine individuelle Rechtsberatung ersetzen).
Für wen ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit Pflicht?
Gemäß § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie der DGUV Vorschrift 2 ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit für alle Unternehmen Pflicht, die mindestens einen Mitarbeiter beschäftigen.
Bekomme ich eine Strafe, wenn ich mich nicht um den Arbeitsschutz kümmere?
Laut Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 2 ist der Arbeitsschutz verpflichtend. Fehlende Umsetzung kann zu Bußgeldern, Beschäftigungsverboten oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen bei Arbeitsunfällen führen.
Arbeitssicherheit Dokumentation: Wer kümmert sich darum?
Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) dokumentiert gem. ASiG und DGUV Vorschrift 2 alle Arbeitsschutzmaßnahmen, Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Unterweisungen. Dazu gehören Berichte, Begehungsprotokolle und Nachweise über Unfalluntersuchungen sowie Wirksamkeitskontrollen.
Was prüft die Berufsgenossenschaft beim Arbeitsschutz?
Die Berufsgenossenschaft prüft unter anderem, ob Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Schutzmaßnahmen und erforderliche Dokumentationen vorhanden und aktuell sind. Ich unterstütze Sie dabei, bestehende Unterlagen zu prüfen, mögliche Lücken zu erkennen und sich strukturiert auf eine Prüfung vorzubereiten.
Welche Pflichten habe ich als Arbeitgeber beim Arbeitsschutz?
Als Arbeitgeber sind Sie dafür verantwortlich, Gefährdungen zu beurteilen, geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen, Mitarbeiter zu unterweisen und den Arbeitsschutz zu dokumentieren. Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt Sie bei der fachlichen Umsetzung, die grundsätzliche Verantwortung verbleibt jedoch beim Arbeitgeber.
Interne vs. externe Fachkraft für Arbeitssicherheit: Was ist besser?
Eine interne Fachkraft kennt die betrieblichen Abläufe und ist vor Ort verfügbar, erfordert jedoch kontinuierliche Schulung, Vertretungsregelungen und bindet interne Kapazitäten.
Eine externe SiFa bietet hingegen flexible Unterstützung, spezialisiertes Fachwissen und eine objektive Sicht. Gleichzeitig entfallen interne Schulungs- und Vertretungsaufwände, bei planbaren Kosten und gesicherter Fachkompetenz.
Sie möchten eine unverbindliche Einschätzung?
Kein Verkaufsdialog, sondern eine Einschätzung: Welche Ziele verfolgen Sie und wo liegen die Herausforderungen? Auf Basis meiner Erfahrung aus zahlreichen Projekten teile ich Ihnen unverbindlich mit, welche Strategie zielführend ist.
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